
Gast- und Nebenh?rer:innen
Gasth?rer:innen
Nebenh?rer:innen
Sie sind verpflichtet, diesen Account regelm??ig abzurufen. Bescheide und Schreiben gelten mit der Einstellung in den Nebenh?rer-Account als bekannt gegeben. Hier sehen Sie nach Ende der Ummelde- und Korrekturphase auch, zu welchen Lehrveranstaltungen und Prüfungen Sie zugelassen werden konnten. Sollte aus Kapazit?tsgründen keine Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgen, k?nnen Sie dort auch keine anrechenbaren Prüfungsleistungen erbringen.
Einzureichende Unterlagen
? Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Zulassung als Nebenh?rer:in mit ausgefüllter Lehrveranstaltungsliste
? Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Meldebescheinigung
? Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Bitte reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen per E-Mail in der Infothek ein.
Datenverarbeitung